Der bKV Vertrag

Es wird verbindlich!


Mit vertraglichen Regelungen im Rahmen der bKV werden Verbindlichkeiten im Verhältnis der Akteure auf 3 Ebenen geschaffen.


Das Unternehmen als Versicherungsnehmer (VN) schließt nach außen mit dem Versicherer seiner Wahl den bKV Vertrag, bezogen auf die Anzahl der
Mitarbeitenden sowie die Art und den Umfang der gewünschten Leistungen.

Ihre Mitarbeitenden sind die
versicherten Per­sonen (VP) und
Leistungsempfänger gegenüber dem Versicherer.

Die Leistungsabwicklung erfolgt
ausschließlich direkt zwischen den
Mitarbeitenden und dem Versicherer.


Die Gestaltung der Verträge des Unternehmens nach innen mit den Mitarbeitenden ist u.a. abhängig von der Größe des Unternehmens und den Mitbestimmungsverhältnissen.

Die bKV stellt eine freiwillige Zusage des Arbeitgebers dar und wird in Form einer Lohnnebenleistung Bestandteil des Arbeitsvertrages.

Die Gestaltungsrechte bei der Einrichtung einer obligatorischen bKV im Rahmen einer betrieblichen Versorgungsordnung obliegen dem Arbeitgeber in Bezug auf


Auswahl des
Anbieters und des
Leistungsspektrums

Höhe der
Aufwendungen

Laufzeit der Verträge

Steuer- und sozialversicherungs­recht­liche Behandlung der Beiträge


Eine Zustimmung der Arbeitnehmer zur Einführung einer obligatorischen bKV in Ihrem Unternehmen ist nicht erforderlich.

Es empfiehlt sich jedoch, die Annahme oder Ablehnung einer obligatorischen Leistungszusage durch jeden einzelnen Mitarbeitenden beurkunden zu lassen.

Für alle Beschäftigten gilt der Gleichbehandlungsgrundsatz bezogen auf die mögliche Nutzung einer bKV im Unternehmen.

Sachbegründete Differenzierungen für Beschäftigungsgruppen sind zulässig. Nicht ausgeschlossen werden dürfen gemäß
Diskriminierungsverbot, Teilzeitbeschäftigte, geringfügig Beschäftigte, befristet Beschäftigte, soweit keine sachbezogene Befristung vorliegt.
Der Umgang mit entgeltfreien Beschäftigungszeiten wird unternehmensintern und tarifbezogen geregelt. Sie können den Versicherungsschutz
zu den hervorragenden Firmenkonditionen auch für Familienangehörige auf Selbstzahlerbasis der Arbeitnehmer vereinbaren.

Das fördert zusätzlich die Verbundenheit Ihrer Beschäftigten zu Ihrem Unternehmen.


Mit klaren Vertragsgestaltungen zwischen allen beteiligten Partnern etablieren Sie als Unternehmen nachhaltige Gesundheitskonzepte, die die medizinische Versorgung Ihrer Firmenangehörigen maßgeblich verbessern.

Gesundheitsbausteine als Führungsinstrument fördern Ihre Wettbewerbsfähigkeit auf dem Arbeitsmarkt und sorgen für einen stabilen Personalbestand.


Bei der Erstellung Ihrer arbeitsrechtlichen Vereinbarungen stehen Ihnen Fachexperten der rechtsberatenden Berufe über bKV KONTOR zur Verfügung.

Wir unterstützen Sie!


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